Energetisch saniertes Dach mit neuer Gaube und Ziegeldeckung
Dämmung & Energie

Förderung Dachsanierung 2026: Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus

Für Dämmung, Dachfenster und die Arbeiten drumherum gibt es 15 bis 20 % vom Staat – wenn die Reihenfolge stimmt. Wir zeigen, was aktuell gilt, rechnen es an einem Beispiel durch und stimmen Angebot, Energieberater und Antrag aufeinander ab.

Die Förderung für die Dachsanierung ist 2026 klar geregelt, aber an Bedingungen geknüpft: 15 % Zuschuss vom BAFA, mit Sanierungsfahrplan etwas mehr, alternativ 20 % Steuerbonus. Wer die Reihenfolge falsch macht, verliert den Anspruch. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Wege es gibt, was gefördert wird und was nicht, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und welcher Weg sich für Ihr Dach rechnet.

Wir sind der ausführende Dachdecker- und Zimmereibetrieb: Wir dämmen, decken ein, setzen Dachfenster und erneuern bei Bedarf den Dachstuhl. Für den Zuschuss ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht – dafür arbeiten wir mit Energieberatern aus der Region zusammen. Unsere Angebote gliedern wir so, dass der Energieberater die förderfähigen Positionen direkt übernehmen kann.

Was die Sanierung insgesamt kostet, lesen Sie im Ratgeber Dachsanierung Kosten, die Kosten der Dämmung allein bei Dachdämmung Kosten. Wie wir die Sanierung selbst ausführen, beschreibt die Seite Dachsanierung.

Zuschuss
15 % vom BAFA, beim Einfamilienhaus bis 4.500 €, mit iSFP bis 10.500 €
Steuerbonus
20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €
Reihenfolge
Vertrag mit Förderklausel, Antrag, dann Baubeginn
Das Wichtigste in Kürze
  • BAFA-Zuschuss: 15 % der förderfähigen Kosten, Höchstgrenze 30.000 € je Wohneinheit – beim Einfamilienhaus also bis 4.500 €. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 € und +5 % auf den Teil über 30.000 €: höchstens 10.500 €.
  • Gefördert wird die Dämmung samt Umfeldmaßnahmen wie Gerüst, Abdecken, Entsorgung, neuer Eindeckung, Dachrinnen und Arbeiten am Dachstuhl. Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung und Reparaturen werden nicht gefördert.
  • Reihenfolge beim Zuschuss: Energieberater einbinden, Vertrag mit Förderklausel schließen, Antrag stellen, erst dann bauen. Ein Vertrag ohne Bedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag kostet die Förderung.
  • Alternative Steuerbonus (§ 35c EStG): 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € – ohne Antrag vorab, aber nur für selbst genutztes Wohneigentum und nicht zusätzlich zum Zuschuss für dieselbe Maßnahme.
  • Im Rechenbeispiel (Einfamilienhaus, 48.500 € förderfähige Kosten) bringt der Zuschuss 4.500 € ohne und 8.200 € mit iSFP, der Steuerbonus 9.700 €.
  • Dazu kommen der KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit und 50 % Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater.

Welche Förderung gibt es für die Dachsanierung?

Für die Dachsanierung gibt es 2026 vier Wege: den Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einen ergänzenden Kredit der KfW, den KfW-Kredit für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus und den Steuerbonus für selbst genutztes Wohneigentum. Alle vier fördern nur energetische Maßnahmen – also vor allem die Dämmung und neue Fenster, nicht die Dacheindeckung als solche.

WegFür wenHöheWichtigste VoraussetzungKombinierbar?
BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)Eigentümer von Wohngebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind15 %, mit iSFP +5 % auf den Teil über 30.000 €Energieeffizienz-Experte, Antrag vor BaubeginnJa, mit KfW 358/359; nicht mit Steuerbonus für dieselbe Maßnahme
KfW-Ergänzungskredit 358/359Wer eine BAFA-Zusage hatKredit bis 120.000 € je WohneinheitAntrag über die Hausbank, binnen 12 Monaten nach der ZusageNur zusätzlich zum Zuschuss
KfW-Kredit 261 (Effizienzhaus)Wer das ganze Haus umfassend saniertKredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss je nach StufeMindestens Effizienzhaus 85, Energieeffizienz-Experte, Antrag vor BaubeginnNicht für dieselbe Maßnahme wie der BAFA-Zuschuss
Steuerbonus (§ 35c EStG)Selbstnutzer, Gebäude älter als 10 Jahre20 % der Kosten über 3 Jahre, max. 40.000 €Ausführung durch Fachunternehmen, Abschluss bis 31.12.2029Nicht mit Zuschuss oder Förderkredit für dieselbe Maßnahme

Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben?

  • Sie dämmen das Dach, sonst nichts: BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus. Welcher mehr bringt, zeigt das Rechenbeispiel weiter unten.
  • Sie sanieren das ganze Haus, auch Heizung und Fassade: Dann kann der KfW-Kredit 261 für ein Effizienzhaus der bessere Rahmen sein. Das plant der Energieberater mit Ihnen.
  • Das Haus ist vermietet: Der Steuerbonus scheidet aus, er gilt nur für selbst genutzte Wohnungen. Der BAFA-Zuschuss steht Ihnen offen.
  • Sie decken nur neu ein oder reparieren: Das ist keine energetische Maßnahme. Hier bleibt der Steuerabzug für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG (siehe unten).

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss?

Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden beim Einfamilienhaus Kosten bis 30.000 €, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 €. Daraus ergeben sich höchstens 4.500 € ohne und 10.500 € mit iSFP.

Grundförderung und Höchstgrenzen

WohneinheitFörderfähige Kosten ohne iSFPmit iSFP
1. Wohneinheitbis 30.000 €bis 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit, jebis 15.000 €bis 30.000 €
ab der 7. Wohneinheit, jebis 8.000 €bis 15.000 €

Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300 € brutto betragen. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

iSFP-Bonus: die neue Regel seit Juli 2026

Mit einem iSFP gibt es 5 Prozentpunkte mehr – aber nur auf den Teil der Kosten, der über 30.000 € liegt. Das gilt für Anträge seit dem 21. Juli 2026. Vorher wurde der Bonus auf die gesamten Kosten gezahlt; viele Ratgeber im Netz rechnen noch mit der alten Regel. So wirkt sich die neue Regel beim Einfamilienhaus aus:

Förderfähige KostenZuschuss ohne iSFPZuschuss mit iSFP
10.000 €1.500 €1.500 €
30.000 €4.500 €4.500 €
45.000 €4.500 €7.500 €
60.000 €4.500 €10.500 €
80.000 €4.500 €10.500 €

Rechenweg für 45.000 €: 15 % von 45.000 € sind 6.750 €, dazu 5 % auf die 15.000 € über der Schwelle, also 750 €. Zusammen 7.500 €. Bei Häusern mit mehreren Wohneinheiten liegt die Schwelle für den Bonus höher: Sie entspricht der Summe der Höchstgrenzen ohne iSFP, bei drei Wohneinheiten also 60.000 €.

Fachplanung und Baubegleitung

Plant und begleitet ein Energieeffizienz-Experte die Maßnahme, gibt es dafür einen eigenen Zuschuss: 50 % der Kosten, beim Ein- und Zweifamilienhaus auf höchstens 5.000 € förderfähige Kosten, also bis 2.500 €. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 € förderfähige Kosten.

Ausblick: Bonus für besonders schlecht gedämmte Häuser

Für Dämmmaßnahmen an Gebäuden mit besonders schlechter Energiebilanz (Worst Performing Buildings) kündigt das BAFA einen zusätzlichen Bonus voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 an. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Teil eines iSFP ist. Die genaue Höhe stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Aufsparrendämmung mit Konterlattung als förderfähige Maßnahme am Steildach
Aufsparrendämmung mit Konterlattung als förderfähige Maßnahme am Steildach

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit neuem Dach und Dämmung

Was die Förderung konkret bringt, zeigt ein typisches Beispiel: Einfamilienhaus mit Satteldach, ca. 140 m² Dachfläche, Komplettsanierung mit Aufsparrendämmung, neuer Ziegeldeckung und zwei neuen Dachfenstern.

PositionKosten brutto
Gerüstca. 3.000 €
Abdecken und Entsorgen der alten Deckungca. 3.500 €
Aufsparrendämmung inkl. Unterdeckung und luftdichter Ebeneca. 19.500 €
Neueindeckung mit Tondachziegeln inkl. Lattungca. 15.500 €
Zwei Dachfenster austauschenca. 3.800 €
Dachrinnen, Fallrohre, Einfassung des Kaminsca. 3.200 €
Förderfähige Kosten gesamtca. 48.500 €

Annahme: Der Energieberater ordnet alle Positionen als Dämmung, Fenster oder Umfeldmaßnahme ein – das ist bei einer solchen Sanierung üblich. Grobe Richtwerte (Stand Oktober 2026), ersetzen kein Angebot.

FörderwegFörderungIhr Eigenanteil
BAFA-Zuschuss ohne iSFP (15 % auf max. 30.000 €)4.500 €ca. 44.000 €
BAFA-Zuschuss mit iSFP (7.275 € + 925 € Bonus)8.200 €ca. 40.300 €
Steuerbonus § 35c (20 %, verteilt auf 3 Jahre)9.700 € (3.395 € + 3.395 € + 2.910 €)ca. 38.800 €

Was das Beispiel zeigt: Rechnerisch bringt der Steuerbonus hier am meisten. Er setzt aber voraus, dass Sie selbst im Haus wohnen und in den drei Jahren mindestens so viel Einkommensteuer zahlen, wie die Ermäßigung beträgt; der Rest verfällt. Außerdem kommt das Geld erst mit den Steuerbescheiden. Der Zuschuss fließt dagegen nach Abschluss der Arbeiten auf einmal und lässt sich mit dem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit kombinieren. Mit iSFP lohnt sich der Zuschuss im Beispiel um 3.700 € mehr – abzüglich Ihres Eigenanteils am Honorar für den Sanierungsfahrplan. Lässt der Energieberater die Arbeiten auch fachlich begleiten, kommt beim Zuschuss noch die Hälfte dieses Honorars dazu.

Wie sich die Kosten einer Dachsanierung zusammensetzen und wovon sie abhängen, lesen Sie ausführlich im Ratgeber Dachsanierung Kosten.

Was wird gefördert – und was nicht?

Gefördert wird die energetische Verbesserung des Daches – und alles, was dafür technisch nötig ist. Das BAFA listet die förderfähigen Arbeiten in seinem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen (Stand September 2026) einzeln auf. Für das Dach sind das vor allem diese Punkte:

Direkt gefördert: Dämmung, Fenster, Sonnenschutz

  • Dämmung von Dachflächen und oberster Geschossdecke – auf, zwischen oder unter den Sparren, auch als Einblasdämmung
  • Abbruch alter Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe oder Schweißbahnen, auch die Beseitigung von Asbest
  • Neue Dachlattung, Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfbremse
  • Aufdopplung und Verstärkung der Sparren für eine Zwischensparrendämmung
  • Ersatz, Erneuerung oder Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen davon
  • Dämmung, Erneuerung oder Bau von Dachgauben
  • Verkleidung der Dämmung innen, etwa mit Gipskartonplatten, samt Maler- und Tapezierarbeiten
  • Neue Dachflächenfenster – als Ersatz oder erstmaliger Einbau
  • Außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden oder Hitzeschutzmarkisen

Mitgefördert als Umfeldmaßnahme

Umfeldmaßnahmen sind vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten, die im Zusammenhang mit der geförderten Dämmung nötig werden. Allein, ohne Dämmung, werden sie nicht gefördert.

  • Baustelleneinrichtung und Gerüst
  • Entsorgung alter Bauteile und Baustoffe, auch von Schadstoffen
  • Neueindeckung des Daches und Austausch von Dachziegeln, auch Lüfter- oder Antennenziegel und Schneefanggitter
  • Maßnahmen zum Schutz vor Sturm, Hagel und Schlagregen
  • Änderung des Dachüberstands
  • Neue Dachrinnen, Fallrohre und Einlaufbleche, Klempnerarbeiten
  • Neue Einfassung des Schornsteinkopfs
  • Notwendige Arbeiten an Antenne, Satellitenschüssel, Elektrik und Blitzableiter

Nicht gefördert

  • Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung
  • Reparaturen und laufende Instandhaltung, etwa nach einem Sturmschaden
  • Dachreinigung und Dachbeschichtung
  • Die eigene Arbeitszeit bei Eigenleistung. Gefördert wird dann nur das Material für die eigentliche Dämmung, nicht für Umfeldmaßnahmen.
  • Gebühren für behördliche Genehmigungen
  • Eine übliche Photovoltaikanlage auf den Ziegeln. Ausnahme sind Solardachziegel, die im Zuge der Dämmung als Teil der Dachhaut eingebaut werden, wenn auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichtet wird.

Sonderfall Dachstuhl

Muss für die Dämmung der Dachstuhl verstärkt, teilweise ersetzt oder erweitert werden, ist das förderfähig. Das ist ein großer Vorteil für ältere Häuser, bei denen die Sparren für die neue Dämmung zu schwach oder zu niedrig sind. Weil wir Zimmerei und Dachdeckerei in einem Betrieb sind, stehen diese Arbeiten in einem Angebot und werden so beschrieben, dass der Energieberater sie zuordnen kann. Mehr zu diesen Arbeiten auf der Seite Dachstuhl.

Eingerüstetes Wohnhaus während der Neueindeckung mit Ziegeln
Eingerüstetes Wohnhaus während der Neueindeckung mit Ziegeln

Technische Anforderungen: Welche Dämmung reicht für die Förderung?

Für die Förderung muss das Dach deutlich besser gedämmt werden, als es das Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz) bei einer Erneuerung ohnehin verlangt. Die genauen Grenzwerte legt das BAFA in den Technischen Mindestanforderungen fest; der Energieeffizienz-Experte berechnet, welche Dämmstärke Ihr Dach dafür braucht, und weist das nach.

Was das in der Praxis bedeutet

  • Aufsparrendämmung: Die Dämmung liegt als durchgehende Schicht über den Sparren. Die Förderanforderungen lassen sich damit gut erreichen, weil kaum Wärmebrücken entstehen. Ideal, wenn das Dach ohnehin neu eingedeckt wird. Mehr dazu bei Aufsparrendämmung.
  • Zwischensparrendämmung: Bei älteren Dächern reicht die Höhe der Sparren allein oft nicht. Dann verstärken wir die Sparren mit einer Aufdopplung oder ergänzen eine Dämmschicht unter den Sparren. Beides ist förderfähig. Mehr dazu bei Zwischensparrendämmung.
  • Dämmstoff: Holzfaser braucht für den gleichen Wärmeschutz meist etwas mehr Dicke als Mineralwolle, schützt das Dachgeschoss im Sommer aber spürbar besser vor Hitze. Gefördert werden beide.
  • Dachfenster und Gauben: Für Fenster und Gaubenflächen gelten eigene Anforderungen. Ein neues Dachfenster muss einen besonders niedrigen Wärmedurchgang haben; das erfüllen nicht alle Standardmodelle. Wir wählen das Fenster passend zur Förderung aus.
  • Luftdichtheit: Die beste Dämmung nützt nichts, wenn warme Raumluft durch Lücken in der Dampfbremse in die Konstruktion zieht. Wir kleben alle Anschlüsse sorgfältig ab – das ist auch für die Förderung Voraussetzung einer fachgerechten Ausführung.

Einen Überblick über alle Dämmarten und ihre Vor- und Nachteile finden Sie auf unserer Seite Dachdämmung.

Zwischensparrendämmung mit luftdicht verklebter Dampfbremse
Zwischensparrendämmung mit luftdicht verklebter Dampfbremse

Schritt für Schritt zum Zuschuss

Beim BAFA-Zuschuss entscheidet die Reihenfolge: Erst wird der Vertrag mit Förderklausel geschlossen, dann der Antrag gestellt, dann gebaut. So läuft es mit uns und einem Energieberater ab:

  1. Besichtigung und Aufmaß (wir): Timo Zwilling sieht sich Deckung, Dachstuhl und vorhandene Dämmung an und bespricht mit Ihnen die Varianten.
  2. Energieeffizienz-Experte einbinden (Sie, wir vermitteln den Kontakt): Er prüft die Förderfähigkeit und legt fest, welche Dämmstärke nötig ist. Wenn Sie einen iSFP möchten, entsteht er in diesem Schritt.
  3. Angebot (wir): Sie erhalten ein schriftliches Angebot, in dem Dämmung, Fenster und Umfeldmaßnahmen getrennt ausgewiesen sind.
  4. Vertrag mit Förderklausel (Sie und wir): Der Vertrag wird nur unter der Bedingung geschlossen, dass die Förderung bewilligt wird, und nennt das voraussichtliche Ausführungsdatum.
  5. Technische Projektbeschreibung (Energieberater): Er erfasst das Vorhaben und gibt Ihnen eine TPB-ID. Sie ist zwei Monate gültig.
  6. Antrag im BAFA-Portal (Sie oder Ihr Bevollmächtigter): mit der TPB-ID, bevor die Arbeiten beginnen.
  7. Bescheid abwarten: Nach dem Antrag dürfen Sie beginnen, aber auf eigenes Risiko. Sicherer ist es, den Zuwendungsbescheid abzuwarten.
  8. Ausführung (wir): Wir sanieren das Dach und dokumentieren die Dämmung mit Fotos und Materialangaben.
  9. Technischer Projektnachweis und Rechnung: Der Energieberater bestätigt die Umsetzung (TPN-ID, ebenfalls zwei Monate gültig), wir stellen die Rechnung mit allen Positionen.
  10. Verwendungsnachweis (Sie): spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums im BAFA-Portal einreichen. Nach der Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Brauchen Sie zusätzlich einen Kredit, beantragen Sie den KfW-Ergänzungskredit binnen zwölf Monaten nach der Zusage über Ihre Hausbank.

Wie lange dauert das?

Für Beratung, Angebot und Antrag sollten Sie einige Wochen Vorlauf einplanen, bevor das Gerüst steht. Die Bearbeitungszeit beim BAFA schwankt. Die Sanierung selbst dauert beim Einfamilienhaus mit Dämmung meist zwei bis vier Wochen. Wie lange Sie für die Umsetzung Zeit haben, steht im Zuwendungsbescheid. Ausgezahlt wird erst nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung des Verwendungsnachweises – die Rechnung müssen Sie also vorfinanzieren.

Die Förderklausel im Vertrag

Eine Förderklausel macht den Vertrag mit dem Handwerksbetrieb davon abhängig, dass die Förderung bewilligt wird. Ohne eine solche Bedingung gilt ein unterschriebener Vertrag als Beginn des Vorhabens – und dann gibt es keinen Zuschuss mehr. Das BAFA verlangt, dass spätestens bei Antragstellung ein abgeschlossener Vertrag mit dieser Bedingung und dem voraussichtlichen Ausführungsdatum vorliegt.

Aufschiebend oder auflösend?

  • Aufschiebende Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Zuwendungsbescheid da ist. Das ist die klarste Lösung, wenn Sie den Bescheid ohnehin abwarten wollen.
  • Auflösende Bedingung: Der Vertrag gilt sofort, entfällt aber, wenn der Antrag abgelehnt wird. Diese Variante passt, wenn nach dem Antrag schon vor dem Bescheid begonnen werden soll – auf Ihr eigenes Risiko.

Formulierungsbeispiel

„Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Auftraggeber für die vereinbarten Leistungen ein Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bewilligt wird. Er wird mit Zugang des Zuwendungsbescheids beim Auftraggeber wirksam. Wird der Antrag abgelehnt, wird der Vertrag nicht wirksam; Ansprüche auf Vergütung oder Schadensersatz entstehen dann für keine Seite. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über die Entscheidung. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: [Monat/Jahr].“

Das ist ein Beispiel zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Auf Wunsch nehmen wir eine solche Klausel in unseren Vertrag auf und stimmen den Ausführungszeitraum mit Ihnen und dem Energieberater ab.

Zuschuss oder Steuerbonus: Was lohnt sich für Sie?

Rechnerisch ist der Steuerbonus beim Dach meist höher, weil er 20 % statt 15 % beträgt und bis 200.000 € Kosten reicht. Der Zuschuss ist trotzdem oft die bessere Wahl – etwa bei vermieteten Häusern, geringer Steuerlast oder wenn Sie einen Förderkredit brauchen. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht.

BAFA-ZuschussSteuerbonus § 35c EStG
Höhe15 %, mit iSFP +5 % auf den Teil über 30.000 €20 % der Kosten
Höchstbetrag Einfamilienhaus4.500 €, mit iSFP 10.500 €40.000 € je Objekt
EnergieberaterPflichtNicht nötig; Bescheinigung des Fachunternehmens reicht
AntragVor BaubeginnNach Abschluss mit der Steuererklärung
AuszahlungEinmalig nach Prüfung des VerwendungsnachweisesVerteilt auf 3 Jahre: 7 %, 7 %, 6 %
Vermietetes HausJaNein, nur selbst genutzt
Mindestalter Gebäude5 JahreÜber 10 Jahre
Wer profitiertAuch ohne SteuerlastNur bis zur Höhe Ihrer Einkommensteuer
Mit Förderkredit kombinierbarJa, KfW 358/359Nein

Faustregeln

  • Steuerbonus, wenn Sie selbst im Haus wohnen, genug Einkommensteuer zahlen und die Sanierung ohne Förderkredit finanzieren können. Besonders bei Kosten über 30.000 € ohne iSFP ist der Abstand groß.
  • Zuschuss, wenn das Haus vermietet ist, Ihre Steuerlast gering ist (zum Beispiel im Ruhestand), Sie den KfW-Kredit brauchen oder das Geld schneller zurückhaben möchten.
  • Kleine Einzelmaßnahmen wie ein neues Dachfenster: meist Steuerbonus, weil das Honorar des Energieberaters sonst einen großen Teil des Zuschusses aufzehrt.
  • Mehrere Maßnahmen aufteilen: Zuschuss und Steuerbonus schließen sich nur für dieselbe Maßnahme aus. Sie können etwa die Dachdämmung über das BAFA und neue Fassadenfenster über die Steuer fördern lassen. Klären Sie die Abgrenzung mit Ihrem Steuerberater.

Auch beim Steuerbonus gelten technische Mindestanforderungen an die Dämmung. Die Rechnung muss die Arbeiten und die Adresse ausweisen und wird unbar bezahlt. Beauftragen Sie einen vom BAFA zugelassenen Energieberater mit Planung oder Begleitung, mindert die Hälfte seines Honorars direkt Ihre Steuer. Der Steuerbonus gilt für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind.

Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

Für Arbeiten, die nicht energetisch gefördert werden – etwa eine Reparatur oder eine reine Neueindeckung ohne Dämmung –, können Sie 20 % der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Material zählt nicht. Für Maßnahmen, die schon über Zuschuss, Förderkredit oder § 35c gefördert werden, ist das ausgeschlossen.

Kredite: KfW-Ergänzungskredit und Effizienzhaus-Kredit

Die KfW fördert die Dachsanierung nicht mit einem eigenen Zuschuss, sondern mit zinsgünstigen Krediten: dem Ergänzungskredit zum BAFA-Zuschuss und dem Kredit für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

Ergänzungskredit 358 und 359

  • Bis zu 120.000 € je Wohneinheit für die förderfähigen Kosten, auch über die Höchstgrenze des Zuschusses hinaus.
  • Voraussetzung ist eine Zusage für den BAFA-Zuschuss, die noch nicht ausgezahlt ist. Den Kredit beantragen Sie binnen zwölf Monaten nach der Zusage.
  • Variante 358 für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen mit zusätzlichem Zinsvorteil, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € beträgt. Variante 359 für alle anderen.
  • Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank, Sparkasse oder Bausparkasse.

Effizienzhaus-Kredit 261

  • Bis zu 150.000 € je Wohneinheit, wenn das ganze Haus mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht.
  • Dazu ein Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Stufe und Klasse abhängt – zwischen 0 % und 15 % des Kreditbetrags, für besonders schlecht gedämmte Ausgangsgebäude mit Bonus.
  • Eine Dachdämmung allein reicht dafür nicht; es geht um ein Gesamtkonzept mit Heizung, Fenstern und Fassade.
  • Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein. Auch hier braucht der Vertrag eine Förderbedingung, alternativ ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner vor Vertragsschluss.

Für ein reines Dachprojekt ist der Weg über BAFA-Zuschuss und Ergänzungskredit fast immer der passende. Den Effizienzhaus-Kredit lohnt es sich zu prüfen, wenn Sie das Haus ohnehin von Grund auf modernisieren.

Individueller Sanierungsfahrplan: Lohnt er sich noch?

Für ein reines Dachprojekt lohnt sich der iSFP nach der neuen Regel nur, wenn die förderfähigen Kosten deutlich über 30.000 € liegen. Darunter bringt er beim Zuschuss keinen einzigen Euro mehr. Zwischen 30.000 und 60.000 € bringt dagegen jeder Euro mit iSFP 20 Cent Zuschuss statt keinem, weil sich die Höchstgrenze verdoppelt und der Bonus hinzukommt.

  • Bei 40.000 € förderfähigen Kosten: 2.000 € mehr Zuschuss
  • Bei 48.500 € (unser Rechenbeispiel): 3.700 € mehr
  • Bei 60.000 € und darüber: 6.000 € mehr

Was der iSFP kostet

Den Sanierungsfahrplan erstellt ein Energieberater nach einem Termin vor Ort. Das BAFA bezuschusst das Honorar mit 50 %, beim Ein- oder Zweifamilienhaus mit höchstens 650 €, bei Häusern ab drei Wohneinheiten mit höchstens 850 €. Den Rest zahlen Sie selbst. Ziehen Sie Ihren Eigenanteil vom Mehrbetrag ab, dann sehen Sie, ob er sich für Sie rechnet.

Nutzen über den Bonus hinaus

Der iSFP zeigt, in welcher Reihenfolge sich Dach, Fenster, Fassade und Heizung sinnvoll modernisieren lassen – damit zum Beispiel der Dachüberstand schon so geplant wird, dass später eine Fassadendämmung anschließt. Außerdem ist er Voraussetzung für den angekündigten Bonus für besonders schlecht gedämmte Gebäude. Für den Steuerbonus brauchen Sie keinen iSFP.

Förderung für Dachfenster

Neue Dachfenster werden wie Fassadenfenster gefördert – als Ersatz alter Fenster und auch beim erstmaligen Einbau, mit 15 % Zuschuss oder 20 % Steuerbonus. Mitgefördert wird außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden oder Hitzeschutzmarkisen, der das Dachgeschoss im Sommer kühler hält. Voraussetzung ist ein Fenster mit sehr gutem Wärmeschutz, das die technischen Mindestanforderungen erfüllt.

Einzelnes Fenster: lieber Steuerbonus

Ein Beispiel: Zwei Dachfenster austauschen kostet ca. 3.800 €. Der Zuschuss läge bei 570 €, der Steuerbonus bei 760 €. Weil für den Zuschuss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden muss, bleibt davon oft wenig übrig. Für den Steuerbonus genügt die Bescheinigung von uns als ausführendem Fachbetrieb. Werden die Fenster dagegen zusammen mit der Dachdämmung erneuert, laufen sie im selben Zuschussantrag mit.

Was der Austausch kostet und was im Preis enthalten ist, lesen Sie im Ratgeber Dachfenster Kosten. Wie wir alte Fenster tauschen, beschreibt die Seite Dachfenster austauschen.

Neues Dachfenster in einer roten Ziegeldeckung
Neues Dachfenster in einer roten Ziegeldeckung

Förderung in Hessen und was rechtlich gilt

Ein eigenes Landesprogramm, das die Dachdämmung selbst genutzter Ein- und Zweifamilienhäuser in Hessen bezuschusst, ist uns mit Stand Oktober 2026 nicht bekannt. Auch für Mörfelden-Walldorf und den Kreis Groß-Gerau haben wir kein kommunales Förderprogramm für das Dach gefunden. Maßgeblich sind daher die Bundesprogramme von BAFA und KfW sowie der Steuerbonus.

  • Vor dem Start nachfragen: Kommunale Programme ändern sich. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach, ob es aktuell Zuschüsse gibt – manche Programme lassen sich mit der Bundesförderung kombinieren.
  • Unabhängige Erstberatung: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen bietet eine unabhängige Beratung zu Sanierung und Förderung.

Genehmigung nach der Hessischen Bauordnung

Seit dem 14. Oktober 2025 sind Arbeiten an Dächern bestehender Gebäude einschließlich Dachkonstruktion und Dämmung in Hessen baugenehmigungsfrei. Das gilt auch für Dachgauben und neue Dachfenster. Ganz ohne Behörde geht es aber nicht: Arbeiten am Dach und neue Gauben sind der Gemeinde vorher mit den Bauvorlagen zur Kenntnis zu geben. Begonnen werden darf 14 Tage nach Eingang, wenn die Gemeinde kein Genehmigungsverfahren verlangt; eine Gemeinde kann bestimmte Vorhaben per Satzung davon ausnehmen. Außerdem muss eine dazu berechtigte Person bescheinigen, dass die Statik unbedenklich ist – das gilt auch für neue Dachfenster. Gerade bei einer Aufsparrendämmung mit neuer Deckung ändert sich das Gewicht auf dem Dachstuhl. Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen und Denkmalschutz gelten immer.

Pflicht zur Dämmung

Wird das Dach erneuert, verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz (früher Gebäudeenergiegesetz) in der Regel, dass auch die Dämmung auf den gesetzlichen Mindeststandard gebracht wird. Die Förderung setzt höher an: Gefördert wird nur, wer über das Pflichtniveau hinaus dämmt. Für Sie heißt das: Wer ohnehin dämmen muss, sollte gleich förderfähig dämmen – der Mehraufwand ist meist überschaubar, der Zuschuss nicht.

Typische Fehler, die die Förderung kosten

Die meisten Förderungen scheitern nicht an der Technik, sondern an Formalien und der Reihenfolge. Diese Fehler sehen wir am häufigsten:

  1. Vertrag ohne Förderklausel unterschrieben: Dann gilt das Vorhaben als begonnen, der Zuschuss ist verloren.
  2. Vor dem Antrag angefangen: Bevor der Antrag gestellt ist, darf auf der Baustelle nichts passieren, was zur Ausführung gehört.
  3. TPB-ID abgelaufen: Die ID ist nur zwei Monate gültig. Wer den Antrag liegen lässt, braucht eine neue Projektbeschreibung.
  4. Dämmstärke ohne Berechnung gewählt: Erfüllt das Dach die technischen Mindestanforderungen nicht, gibt es nichts. Die Dämmstärke legt der Energieberater fest, bevor wir anbieten.
  5. Positionen nicht getrennt: Stehen Dämmung, Umfeldmaßnahmen und nicht förderfähige Arbeiten in einer Pauschale, wird die Zuordnung schwierig. Unsere Angebote weisen sie einzeln aus.
  6. Eigenleistung falsch eingeplant: Eigene Arbeitsstunden werden nie gefördert, Material für Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung auch nicht.
  7. Nachweisfrist verpasst: Wer den Verwendungsnachweis später als sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einreicht, verliert den Anspruch auf Auszahlung.
  8. Doppelt gefördert: Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme sind ausgeschlossen. Beim Steuerbonus außerdem: bar bezahlte Rechnungen werden nicht anerkannt.

So unterstützen wir Sie bei der Förderung

Den Förderantrag stellen Sie oder Ihr Energieberater – wir sorgen dafür, dass alles, was vom ausführenden Betrieb kommt, förderkonform und rechtzeitig vorliegt.

  • Ein Betrieb für Dach und Holz: Dachdecker und Zimmerei in einem Team. Dämmung, Eindeckung, Dachfenster und Arbeiten am Dachstuhl stehen in einem Angebot – mit getrennt ausgewiesenen förderfähigen Positionen.
  • Zusammenarbeit mit Energieberatern: Wir arbeiten mit Energieberatern aus der Region zusammen und stellen den Kontakt her, wenn Sie noch keinen haben.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Timo Zwilling kommt selbst zur Besichtigung, Sie erhalten ein schriftliches Angebot.
  • Förderklausel auf Wunsch: Wir schließen den Vertrag so, dass Sie den Zuschuss danach noch beantragen können.
  • Nachweise nach der Ausführung: Fotos der Dämmung, Materialangaben, Rechnung mit allen Positionen und, für den Steuerbonus, die Bescheinigung als Fachunternehmen.

Ralf Hartmann hat bei uns Dachstuhl und Dämmung erneuern lassen: „Der zum Teil neue Dachstuhl, die schönen vorgeschlagenen Ziegel sowie die empfohlene Aufsparrendämmung aus Holzfasern verbessern unseren Wohnkomfort im Winter wie im Sommer.“

Wir sind in Mörfelden-Walldorf und im ganzen Kreis Groß-Gerau tätig, etwa in Groß-Gerau und Rüsselsheim, außerdem in Weiterstadt, Darmstadt, Langen und Dreieich. Alle Orte finden Sie im Einsatzgebiet. Am schnellsten geht es mit ein paar Fotos vom Dach per WhatsApp.

Quellen und Stand

Alle Angaben geprüft am 22. Oktober 2026 bei den amtlichen Stellen: BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Informationen für Antragstellende; KfW, Ergänzungskredit 358/359; Einkommensteuergesetz, § 35c EStG. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist der Stand bei Antragstellung. Diese Seite ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Fachlich verantwortlich: Timo Zwilling, Inhaber Dachtechnik Zwilling

Häufige Fragen

Fragen zu Förderung & Energieberatung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beraten Sie gern persönlich.

Direkt nachfragen

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Wie hoch ist die Förderung für eine Dachsanierung?

Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Beim Einfamilienhaus sind das höchstens 4.500 €, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis 10.500 €, weil sich die Höchstgrenze auf 60.000 € verdoppelt und auf den Teil über 30.000 € 5 % Bonus kommen. Alternativ gibt es 20 % Steuerbonus, höchstens 40.000 €.

Wird eine reine Neueindeckung gefördert?

Nein. Gefördert werden energetische Maßnahmen, also vor allem die Dämmung. Wird das Dach zusammen mit einer förderfähigen Dämmung neu eingedeckt, zählt die Neueindeckung aber als Umfeldmaßnahme und wird mitgefördert. Für eine Neueindeckung ohne Dämmung bleibt nur der Steuerabzug für Handwerkerleistungen.

Wird der Dachstuhl gefördert?

Ja, wenn die Arbeiten für die Dämmung nötig sind. Das BAFA nennt den Ersatz, die Erneuerung und die Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen davon sowie die Aufdopplung der Sparren ausdrücklich als förderfähig. Der Energieberater ordnet diese Positionen dem Antrag zu.

Werden Gerüst, Entsorgung und Dachrinnen gefördert?

Ja, als Umfeldmaßnahmen im Zusammenhang mit einer geförderten Dämmung. Dazu gehören auch Abdecken, Entsorgung samt Schadstoffen, neue Eindeckung, Dachrinnen und Fallrohre, die Einfassung des Schornsteinkopfs und die Änderung des Dachüberstands. Ohne Dämmung werden diese Arbeiten nicht gefördert.

Brauche ich einen Energieberater?

Für den BAFA-Zuschuss und die KfW-Kredite ja, ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht. Er legt die Dämmstärke fest, erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt die Umsetzung. Für den Steuerbonus brauchen Sie keinen; dort genügt die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.

Darf ich den Dachdecker vor dem Förderantrag beauftragen?

Ja, aber nur mit Förderklausel. Das BAFA verlangt sogar, dass bei Antragstellung ein Vertrag vorliegt, der von der Förderzusage abhängig ist und das voraussichtliche Ausführungsdatum nennt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Arbeitsbeginn vor dem Antrag schließt den Zuschuss aus.

Was ist eine Förderklausel?

Eine Vertragsbedingung, die den Auftrag von der Förderzusage abhängig macht. Bei der aufschiebenden Variante wird der Vertrag erst mit dem Bescheid wirksam, bei der auflösenden entfällt er, wenn der Antrag abgelehnt wird. So können Sie den Betrieb verbindlich einplanen, ohne die Förderung zu gefährden.

Lohnt sich der Sanierungsfahrplan noch?

Beim reinen Dachprojekt nur, wenn die förderfähigen Kosten deutlich über 30.000 € liegen. Darunter bringt der iSFP beim Zuschuss nichts mehr. Zwischen 30.000 und 60.000 € bringt er 20 Cent je Euro. Das Honorar wird zur Hälfte bezuschusst, beim Einfamilienhaus mit höchstens 650 €.

Zuschuss oder Steuerbonus – was ist besser?

Rechnerisch meist der Steuerbonus mit 20 % statt 15 %. Er gilt aber nur bei Selbstnutzung und nur bis zur Höhe Ihrer Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre. Der Zuschuss passt bei vermieteten Häusern, geringer Steuerlast oder wenn Sie den KfW-Kredit brauchen. Für dieselbe Maßnahme können Sie nur einen Weg nutzen.

Gibt es eine Förderung für die Dachsanierung in Hessen?

Ein eigenes Landesprogramm für die Dachdämmung selbst genutzter Einfamilienhäuser ist uns mit Stand Oktober 2026 nicht bekannt. Es gelten die Bundesprogramme von BAFA und KfW sowie der Steuerbonus. Fragen Sie vor dem Start bei Ihrer Stadt nach, ob es kommunale Zuschüsse gibt.

Wird eine Photovoltaikanlage zusammen mit dem Dach gefördert?

Nicht über den Zuschuss für die Gebäudehülle. Eine übliche Solaranlage auf den Ziegeln ist dort nicht förderfähig. Ausnahme sind Solardachziegel, die bei einer Dachdämmung als Teil der Dachhaut eingebaut werden, wenn auf die Einspeisevergütung verzichtet wird. Sinnvoll ist es trotzdem, die Unterkonstruktion gleich bei der Sanierung einzuplanen.

Werden neue Dachfenster gefördert?

Ja, Ersatz und erstmaliger Einbau von Dachfenstern sowie außenliegender Sonnenschutz sind förderfähig, mit 15 % Zuschuss oder 20 % Steuerbonus. Das Fenster muss besonders gut dämmen. Bei einem oder zwei Fenstern ist der Steuerbonus meist günstiger, weil kein Energieberater nötig ist.

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